Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vorverlegung der Semesterferien im Bundesland Vorarlberg
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 425/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 425 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg im Schuljahr 2001/02 am ersten Montag im Februar.Abweichend von Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b, des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg im Schuljahr 2001/02 am ersten Montag im Februar.
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015
Dokumentnummer
NOR40014934