Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
ab 01.12.2000 — BGBl. III Nr. 221/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute01.12.2000 BGBl. III Nr. 221/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Versöhnungsfonds (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 221 aus 2000,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.12.2000BGBl. III Nr. 221/2000

Außerkrafttretensdatum

Index

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen

Text

Anlage C

zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Österreichischen Fonds“Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (Versöhnungsfonds)“
Bestimmung des Begriffs“österreichische Unternehmen“

Der Begriff „österreichische Unternehmen“ im Sinne dieses Regierungsübereinkommens und seiner Anlagen ist wie in Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes, mit dem der Fonds „Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit“ errichtet wird, wie folgt bestimmt:

  1. Ziffer eins
    Unternehmen, die zu irgendeinem Zeitpunkt ihren Sitz innerhalb der Grenzen der heutigen Republik Österreich haben oder hatten, sowie deren Muttergesellschaften (frühere oder gegenwärtige, unmittelbar oder mittelbar), auch wenn diese ihren Sitz im Ausland hatten oder haben;
  2. Ziffer 2
    Unternehmen außerhalb der Grenzen der heutigen Republik Österreich, an denen österreichische Unternehmen nach Satz 1 zu irgendeinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar finanziell mit mindestens 25 Prozent beteiligt waren oder sind.

Es ist beabsichtigt, dass die Definition des Begriffs „österreichische Unternehmen“ in diesem Regierungsübereinkommen und im Versöhnungsfondsgesetz gleichlautend ist (wie auch die Begriffe „Gesellschaft“ und „Unternehmen“) und sie auch in gleichlautender Weise interpretiert werden soll.

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2016

Gesetzesnummer

20001091

Dokumentnummer

NOR40015206