Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
01.05.2000 bis 30.04.2001 — BGBl. II Nr. 33/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.05.200030.04.2001 BGBl. II Nr. 33/2001 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2000BGBl. II Nr. 33/2001

Außerkrafttretensdatum

30.04.2001

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins, Für die Beschäftigung von Ausländern, die ausschließlich für dringende Arbeiten im Falle besonderer Winterbelastungen im Bereich der Stadt Wien benötigt werden, wird ein Kontingent in der Höhe von 50 festgelegt. Dieses wird wie folgt aufgeteilt:

  • Strichaufzählung
    25 für den Verwendungsbereich des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 48);
  • Strichaufzählung
    25 für private Unternehmen, die zur Durchführung von Schneeräumungen und sonstigen Entsorgungsarbeiten befugt sind.

Gesetzesnummer

20001107

Dokumentnummer

NOR40015326