Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 33/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für die Beschäftigung von Ausländern, die ausschließlich für dringende Arbeiten im Falle besonderer Winterbelastungen im Bereich der Stadt Wien benötigt werden, wird ein Kontingent in der Höhe von 50 festgelegt. Dieses wird wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für die Beschäftigung von Ausländern, die ausschließlich für dringende Arbeiten im Falle besonderer Winterbelastungen im Bereich der Stadt Wien benötigt werden, wird ein Kontingent in der Höhe von 50 festgelegt. Dieses wird wie folgt aufgeteilt:
25 für den Verwendungsbereich des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 48);
25 für private Unternehmen, die zur Durchführung von Schneeräumungen und sonstigen Entsorgungsarbeiten befugt sind.
Dokumentnummer
NOR40015326