Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Russische Föderation)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 17/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2001,
Typ
Vertrag – Russische Föderation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 8
Anträge früherer sowjetischer und russischer oder heutiger russischer Staatsbürger außerhalb des Abkommens
Dieses Abkommen berührt nicht die Möglichkeit früherer sowjetischer und russischer oder heutiger russischer Staatsbürger, die nicht unter dieses Abkommen fallen, Anträge direkt an den Fonds zu richten.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR40015969