Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des Nationalsozialistischen Regimes (Ukraine)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 18/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 8
Anträge früherer sowjetischer und ukrainischer oder heutiger ukrainischer Staatsbürger außerhalb des Abkommens
Dieses Abkommen berührt nicht die Möglichkeit früherer sowjetischer und ukrainischer oder heutiger ukrainischer Staatsbürger, die nicht unter dieses Abkommen fallen, Anträge direkt an den Fonds zu richten.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR40015978