Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 19/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2001,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 2
Gegenstand des Abkommens
Die Österreichische Bundesregierung wird den Fonds veranlassen, in einem Höchstmaß von ÖS 501 Millionen über den Rat einmalige finanzielle Beiträge an natürliche Personen zu leisten, die vom nationalsozialistischen Regime auf das Gebiet der heutigen Republik Österreich deportiert und zur Sklaven- oder Zwangsarbeit verpflichtet wurden, im Zeitpunkt ihrer Deportation tschechoslowakische Staatsbürger waren, heute tschechische Staatsbürger sind und am 15. Februar 2000 ihren ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatten.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40015984