Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan für das BMLV
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 57/2001 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 137/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
5. Maßnahmen bei der Neuaufnahme und Antritt des Ausbildungsdienstes
§ 6. (1) Bei Neuaufnahme von weiblichen Bediensteten bzw. bei Antritt des Ausbildungsdienstes sind bei der Ausfolgung des Dienstvertrages sowie bei Antritt des Ausbildungsdienstes auch alle im Verlautbarungsblatt des Bundesministeriums für Landesverteidigung veröffentlichten Erlässe betreffend die Angelegenheiten des Gleichbehandlungsgebotes und des Frauenförderungsplanes zu übergeben.Paragraph 6, (1) Bei Neuaufnahme von weiblichen Bediensteten bzw. bei Antritt des Ausbildungsdienstes sind bei der Ausfolgung des Dienstvertrages sowie bei Antritt des Ausbildungsdienstes auch alle im Verlautbarungsblatt des Bundesministeriums für Landesverteidigung veröffentlichten Erlässe betreffend die Angelegenheiten des Gleichbehandlungsgebotes und des Frauenförderungsplanes zu übergeben.
(2)Absatz 2,Die jeweils zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte ist von dieser Neuaufnahme in Kenntnis zu setzen.
Dokumentnummer
NOR40016266