Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken nach dem Mediengesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 65/2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 65 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
16/01 Medien, Presseförderung
Text
Kategorien von ablieferungspflichtigen sonstigen Medienwerken
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Elektronische Datenträger, die primär Zwecken der Unterhaltung dienen und in denen keine Mitteilung von gedanklichen Inhalten (§ 1 Abs. 1 Z 1 des Mediengesetzes) erfolgt, unterliegen nicht der Ablieferungs- und Anbietungspflicht. Computerspiele mit pädagogischer oder wissensvermittelnder Ausrichtung unterliegen der Ablieferungs- und Anbietungspflicht.Elektronische Datenträger, die primär Zwecken der Unterhaltung dienen und in denen keine Mitteilung von gedanklichen Inhalten (Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, des Mediengesetzes) erfolgt, unterliegen nicht der Ablieferungs- und Anbietungspflicht. Computerspiele mit pädagogischer oder wissensvermittelnder Ausrichtung unterliegen der Ablieferungs- und Anbietungspflicht.
(2)Absatz 2,Elektronische Datenträger, die ausschließlich Anwendungsprogramme und Betriebsprogramme enthalten, unterliegen nicht der Ablieferungs- und Anbietungspflicht.
Schlagworte
Ablieferungspflicht
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2009
Dokumentnummer
NOR40016306