Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken nach dem Mediengesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 65/2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 65 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
16/01 Medien, Presseförderung
Text
Anbietungspflicht
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Von jedem sonstigen Medienwerk, das im Inland verlegt wird oder erscheint, hat der Medieninhaber (Verleger), wenn das sonstige Medienwerk aber im Ausland verlegt wird und erscheint, jedoch im Inland hergestellt wird, der Hersteller binnen einem Monat nach Beginn der Verbreitung bzw. nach Herstellung der Parlamentsbibliothek und der Administrativen Bibliothek des Bundeskanzleramtes jeweils ein Bibliotheksstück anzubieten und, wenn dies binnen einem Monat verlangt wird, binnen einem Monat ab Einlangen der Aufforderung auf eigene Kosten zu übermitteln.
(2)Absatz 2,Der Anbietungspflicht bei periodisch erscheinenden sonstigen Medienwerken wird auch dadurch entsprochen, dass das sonstige Medienwerk beim erstmaligen Erscheinen zum laufenden Bezug angeboten wird.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2009
Dokumentnummer
NOR40016308