Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinden Anras, Abfaltersbach und Strassen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinden Anras, Abfaltersbach und Strassen Fassungen (Gesetz) ab 03.02.2001 — BGBl. II Nr. 71/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute03.02.2001 BGBl. II Nr. 71/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.02.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1