Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Weisskirchen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Weisskirchen Fassungen (Gesetz) ab 07.02.2001 — BGBl. II Nr. 73/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute07.02.2001 BGBl. II Nr. 73/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.02.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1