Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische IT-Expertin“ und „Akademischer IT-Experte“, Lehrgang „Angewandte Informatik – IT-Werkzeuge und Neue Medien erfolgreich anwenden“, Management Center Innsbruck (MCI)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 79/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 79 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters „Angewandte Informatik – IT-Werkzeuge und Neue Medien erfolgreich anwenden“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische IT-Expertin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer IT-Experte“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2026
Dokumentnummer
NOR40016434