Kurztitel
ADR – Beförderung von Prototypen von Lithiumzellen und -batterien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 32/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2001,
Text
1.Ziffer eins Abweichend von Rn. 2901 Ziff. 5 Bem. 1 und 2 sowie Rn. 2906 des ADR dürfen Prototypen von „Litium-Ionen“-Zellen und -Batterien, die kein metallisches Lithium enthalten, unter folgenden Bedingungen befördert werden.
2.Ziffer 2 Die Prüfbedingungen des Unterabschnitts 38.3 des „Manual of Tests and Criteria“ finden keine Anwendung.
3.Ziffer 3 Die Grenzen für den Lithiumgehalt nach Rn. 2901 Ziff. 5 Bem. 2 finden keine Anwendung.
4.Ziffer 4 Jeder Zellen- oder Batterietyp muß von der zuständigen Behörde des Staates, in dem die Zelle oder Batterie hergestellt wurde, zugelassen sein; diese legt außerdem die Art und die Dauer der alternativen Prüfungen sowie die möglichen besonderen Beförderungsbedingungen fest.
5.Ziffer 5 Der Äquivalent-Lithiumgehalt der Zellen und Batterien darf insgesamt 10 kg je Beförderungseinheit nicht überschreiten; er muß in dem Beförderungspapier angegeben sein.
Für die Zwecke dieser Vereinbarung wird der in Gramm ausgedrückte „Äquivalent-Lithiumgehalt“ als die 0,3fache Leistung einer Zelle in Amperestunden definiert.
Der Äquivalent-Lithiumgehalt einer Batterie ist gleich der Summe des Äquivalent-Lithiumgehalts der einzelnen Zellen in einer Batterie, ausgedrückt in Gramm.
6.Ziffer 6 Die Zellen und Batterien müssen in starken Kisten aus Stahl, Aluminium oder Holz, verpackt sein, die den allgemeinen Verpackungsvorschriften der Rn. 3500 Absatz 1, 2, 5 und 6 entsprechen, und müssen dabei in nicht brennbare Polsterstoffe eingebettet werden.
7.Ziffer 7 Alle anderen Vorschriften des ADR sind anzuwenden.
8.Ziffer 8 Diese Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2002 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vorher von einem Unterzeichner widerrufen, gilt sie in diesem Fall nur noch für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.