Rechtstracker.at

§ 15

Fassungen
24.02.2001 bis 04.02.2005 — BGBl. II Nr. 94/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1524.02.200104.02.2005 BGBl. II Nr. 94/2001 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 30/2005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für

Bildung, Wissenschaft und Kultur

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

24.02.2001BGBl. II Nr. 94/2001

Außerkrafttretensdatum

04.02.2005aufgehoben durch BGBl. II Nr. 30/2005

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht, 72/01 Hochschulorganisation

Text

Information über einschlägige Rechtsvorschriften

Paragraph 15, (1) Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat jeder Dienststellenleiterin und jedem Dienststellenleiter alle für Gleichbehandlungsangelegenheiten und Frauenförderungsangelegenheiten relevanten und aktuellen Rechtsvorschriften und näheren Informationen zu übermitteln.

  1. Absatz 2,Die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter hat alle ihr oder ihm zugegangenen Rechtsvorschriften und Informationen gemäß Absatz eins, an der Dienststelle öffentlich aufzulegen sowie den Gleichbehandlungbeauftragten und den Kontaktfrauen in Kopie zu übermitteln.
  2. Absatz 3,In den jeweiligen Geschäftseinteilungen und Telefonverzeichnissen der Zentralleitung und aller Dienststellen sind die Namen der Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen sowie der Kontaktfrauen unter Anführung ihrer Funktion aufzunehmen.
  3. Absatz 4,Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat regelmäßig Schulungs- und Informationsveranstaltungen für die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Mitglieder der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen abzuhalten.

Schlagworte

Schulungsveranstaltung

Gesetzesnummer

20001193

Dokumentnummer

NOR40016715