Rechtstracker.at

§ 7

Fassungen
24.02.2001 bis 04.02.2005 — BGBl. II Nr. 94/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 724.02.200104.02.2005 BGBl. II Nr. 94/2001 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 30/2005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für

Bildung, Wissenschaft und Kultur

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

24.02.2001BGBl. II Nr. 94/2001

Außerkrafttretensdatum

04.02.2005aufgehoben durch BGBl. II Nr. 30/2005

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht, 72/01 Hochschulorganisation

Text

Ausschreibungsverfahren

Paragraph 7, (1) Vor der Besetzung sämtlicher Funktionen in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind im Bereich Bildung und Kultur der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen und im Bereich Wissenschaft der Gleichbehandlungsbeauftragten folgende Informationen (Unterlagen) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen:

  1. Ziffer eins
    die geplante Besetzung oder Ausschreibung;
  2. Ziffer 2
    der Akt über die allfällige Ausschreibung vor Abfertigung;
  3. Ziffer 3
    die Namen der Bewerberinnen und Bewerber;
  4. Ziffer 4
    die Zusammensetzung der Begutachtungskommission;
  5. Ziffer 5
    die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber;
  6. Ziffer 6
    die Auswahlentscheidung.
  1. Absatz 2,Vor der Besetzung von Funktionen im Bereich der nachgeordneten Dienststellen, die dem Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) unterliegen, ist der Ernennungsakt im Bereich Bildung und Kultur der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen und im Bereich Wissenschaft der Gleichbehandlungsbeauftragten vor Erledigung zur Stellungnahme sowie vor Hinterlegung vorzuschreiben.

Gesetzesnummer

20001193

Dokumentnummer

NOR40016707