Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausnahmen von der Einhebung des Behandlungsbeitrages-Ambulanz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 120/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 120 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz; 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 71/2003 und BGBl. I Nr. 33/2001).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003, und Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2001,).
Text
Befundung und Begutachtung
§ 3.Paragraph 3,
Fälle des § 135a Abs. 2 Z 2 ASVG sind solche, in denen ein Auftrag eines Sozialversicherungsträgers oder eines Gerichtes in Zusammenhang mit einem Verfahren über Leistungssachen zur Einweisung in eine Ambulanz zwecks Befundung oder Begutachtung vorliegt. Fälle des Paragraph 135 a, Absatz 2, Ziffer 2, ASVG sind solche, in denen ein Auftrag eines Sozialversicherungsträgers oder eines Gerichtes in Zusammenhang mit einem Verfahren über Leistungssachen zur Einweisung in eine Ambulanz zwecks Befundung oder Begutachtung vorliegt.
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2025
Dokumentnummer
NOR40017409