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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999

Fassungen (Gesetz)
ab 24.03.2001 — BGBl. II Nr. 129/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute24.03.2001 BGBl. II Nr. 129/2001 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 24.03.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§