Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 51/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 26/2015).Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2015,).
Text
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zur Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (BGBl. III Nr. 189/2000) hinterlegt:Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zur Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 2000,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung |
| der Ratifikationsurkunde: |
Italien | 3. Jänner 2001 |
Niederlande | 21. November 2000 |
Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben die Niederlande gemäß Art. 4 Abs. 3 der Übereinkunft erklärt, dass das Königreich der Niederlande die genannte Übereinkunft für die Niederlande annimmt und dass der somit angenommenen Übereinkunft uneingeschränkt nachgekommen wird.Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben die Niederlande gemäß Artikel 4, Absatz 3, der Übereinkunft erklärt, dass das Königreich der Niederlande die genannte Übereinkunft für die Niederlande annimmt und dass der somit angenommenen Übereinkunft uneingeschränkt nachgekommen wird.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2015
Dokumentnummer
NOR40017593