Kurztitel
Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern in der Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 164/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2001,
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 4 745 für die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 4 745 für die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland: ......................... 900
Kärnten: ............................ 30
Niederösterreich: ................... 1 230
Oberösterreich: ..................... 300
Salzburg: ........................... 5
Steiermark: ......................... 2 130
Tirol: .............................. 35
Vorarlberg: ......................... 65
Wien: ............................... 50