Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildung der Bediensteten in der Arbeitsinspektion
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 141/2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 32/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 141 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 32 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Ausbildungsabschnitte
§ 3. Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen: Paragraph 3, Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
Für die angeführten Ausbildungsabschnitte sind je nach Verwendung unterschiedliche Ziele und Inhalte festzulegen.
Dokumentnummer
NOR40017818