Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
25.04.2001 bis 31.05.2004 — BGBl. II Nr. 168/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 125.04.200131.05.2004 BGBl. II Nr. 168/2001 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Rinder- und Schweinezählungen 2001 - 2003

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

25.04.2001BGBl. II Nr. 168/2001

Außerkrafttretensdatum

31.05.2004

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage 1

Pos. Bezeichnung

RINDER

Jungvieh unter ein Jahr alt

1 Schlachtkälber bis 300 kg Lebendgewicht

2 Andere Kälber und Jungrinder, männlich

3 Andere Kälber und Jungrinder, weiblich

Jungvieh ein Jahr bis unter zwei Jahre alt

4 Stiere, Ochsen

5 Schlachtkalbinnen

6 Nutz- und Zuchtkalbinnen

Rinder zwei Jahre alt und älter

7 Stiere, Ochsen

8 Schlachtkalbinnen

9 Nutz- und Zuchtkalbinnen

10 Milchkühe

11 Andere Kühe

12 Rinder insgesamt

SCHWEINE

13 Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht

14 Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht

Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber

15 50 bis unter 80 kg

16 80 bis unter 110 kg

17 110 kg und mehr

Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber

18 Jungsauen, noch nie gedeckt

19 Jungsauen erstmals gedeckt

20 Ältere Sauen, gedeckt

21 Ältere Sauen, nicht gedeckt

22 Zuchteber

23 Schweine insgesamt

24 Nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen

Schlagworte

Nutzkalbin

Gesetzesnummer

20001290

Dokumentnummer

NOR40017871