Norm Weingesetz-Durchsetzungsverordnung× ▾ ‹›Gliederung Weingesetz-Durchsetzungsverordnung Fassungen (Gesetz) ab 27.04.2001 — BGBl. II Nr. 169/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute27.04.2001 BGBl. II Nr. 169/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.04.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Tatbestände · Verstöße gegen die Herstellung, Einfuhr und Abgabe · Wein aus Rebanlagen ohne Auspflanzrecht · Einschränkungen bei der Auspressung · Verstoß gegen Behandlungsvorschriften§ 2Außerkrafttreten