Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot der Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Erdäpfeln
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 185/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung
Text
§ 1. Die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Erdäpfeln mit Ursprung in Ägypten wird zur Verhinderung der Ausbreitung von Ralstonia solanacearum verboten. Paragraph eins, Die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Erdäpfeln mit Ursprung in Ägypten wird zur Verhinderung der Ausbreitung von Ralstonia solanacearum verboten.
Dokumentnummer
NOR40018194