Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 188/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 188 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 311 Pinzgauer Straße von km 10,335 bis km 15,250 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, BGBl. Nr. 587/1994 bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Schwarzach” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 311 Pinzgauer Straße von km 10,335 bis km 15,250 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 587 aus 1994, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Schwarzach” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2026
Dokumentnummer
NOR40018198