Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Honduras)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 83/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 4
Träger von völkerrechtlichen Privilegien und Immunitäten des einen Vertragsstaates, für die der andere Vertragsstaat als Empfangs- oder Sitzstaat einen Lichtbildausweis in dieser Eigenschaft ausgestellt hat, benötigen während der Gültigkeitsdauer dieses Ausweises zum Aufenthalt und zur Wiedereinreise in das Hoheitsgebiet des ausstellenden Vertragsstaates keinen Einreise- oder Aufenthaltstitel. Beim Grenzübertritt ist jedoch zusätzlich zu diesem Lichtbildausweis auch der Diplomaten-, Dienst-, Spezial- oder gewöhnliche Reisepass vorzuweisen.
Schlagworte
Empfangsstaat, Einreisetitel, Diplomatenpass, Dienstpass, Spezialpass
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2014
Dokumentnummer
NOR40018274