Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.04.2001 bis 31.12.2010 — BGBl. III Nr. 84/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.04.200131.12.2010 BGBl. III Nr. 84/2001 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 10/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Amtssitz - Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2011,

Typ

Vertrag – Europ. Stelle

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2001BGBl. III Nr. 84/2001

Außerkrafttretensdatum

31.12.2010aufgehoben durch BGBl. III Nr. 10/2011

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Anhang 1

Von der Beobachtungsstelle benutzte Gebäude, Liegenschaften und Grundstücke

Der von der Beobachtungsstelle in Wien bezogene Bereich ist Teil des Gebäudes Rahlgasse 3, 1060 Wien.

Ab 1. März 1999 belegt die Beobachtungsstelle das 2. (TOP 4),

3. (TOP 5) und 4. (TOP 6 und 7) Geschoß des Gebäudes. Es wird erwartet, dass ab 1. März 2000 auch das 5. (TOP 8 und 9) Geschoß von der Beobachtungsstelle belegt wird.

Die Eingangshalle und das Haupttor gelten als Teile der von der Beobachtungsstelle benutzten Gebäude, Liegenschaften und Grundstücke.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2011

Gesetzesnummer

20001329

Dokumentnummer

NOR40018293