Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Amtssitz - Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 84/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 10/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2011,
Typ
Vertrag – Europ. Stelle
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Anhang 2
Unterstützung der Beobachtungsstelle seitens Österreichs
Die von Österreich der Beobachtungsstelle gewährte Unterstützung wird in Form von finanzieller Unterstützung in Zusammenhang mit den Miet- und Adaptierungskosten des Gebäudes bereitgestellt, das Amtssitz der Beobachtungsstelle ist.
Die finanzielle Unterstützung beträgt höchstens:
1 947 779,20 österreichische Schilling (= 141 550,63 Euro) von März 1999 bis März 2000, als Beteiligung an den Miet- und Adaptierungskosten des Gebäudes.
1 064 616,60 österreichische Schilling (= 77 368,705 Euro) von März 2000 bis März 2001, als Beteiligung an den Mietkosten.
985 651,60 österreichische Schilling (= 71 629,368 Euro) vom März 2001 bis März 2002, als Beteiligung an den Mietkosten.
Die Indexbindung dieser finanziellen Unterstützung basiert vom März 2000 an auf der Entwicklung des österreichischen Verbraucherpreisindex.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011
Dokumentnummer
NOR40018294