Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Amtssitz - Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 84/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 10/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2011,
Typ
Vertrag – Europ. Stelle
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 4
Tagungen der Beobachtungsstelle
Jedes Gebäude in Wien oder außerhalb Wiens, das im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden für von der Beobachtungsstelle einberufene Tagung benützt wird, soll zeitweilig in den Amtssitzbereich der Beobachtungsstelle einbezogen werden. Auf all diese Tagungen wird das vorliegende Abkommen sinngemäß angewendet.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011
Dokumentnummer
NOR40018284