Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Amtssitz - Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 84/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 10/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2011,
Typ
Vertrag – Europ. Stelle
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 9
Unterstützung
(1)Absatz eins,Die Republik Österreich leistet von März 1999 bis Februar 2002 einen zum Betrieb der Beobachtungsstelle erforderlichen Beitrag gemäß Anhang 2.
(2)Absatz 2,Bis spätestens Ende 2000 wird eine Ad-hoc-Gruppe mit den Vertretern der Beobachtungsstelle und der zuständigen österreichischen Behörden eingerichtet, um die verschiedenen Möglichkeiten für die Infrastruktur der Beobachtungsstelle und deren Verwirklichung zu prüfen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011
Dokumentnummer
NOR40018289