Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 87/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 6
Ausbau von Eisenbahnverbindungen
Die Vertragsparteien stimmen überein, dem AGTC, dem TER-Projekt sowie dem AGC (hinsichtlich der Linienführung) Aufmerksamkeit zuzuwenden. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien eng zusammenarbeiten, um eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die beide Staaten betreffen, zu erreichen; dies unter Berücksichtigung der Transportwirtschaftlichkeit der diesbezüglichen Maßnahmen und der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017
Dokumentnummer
NOR40018355