Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzabfertigung Bahnhöfe Spielfeld und Maribor
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 100/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 39/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2004,
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr zwischen den Bahnhöfen Spielfeld und Maribor
StF: BGBl. III Nr. 100/2001
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Juni 2001 in Kraft. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Juni 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr *1) in Hinblick auf die Bahnhöfe Spielfeld und Maribor sowie in Hinblick auf die Grenzabfertigung in Reisezügen zwischen diesen Bahnhöfen Folgendes vereinbart:
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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 94/2001
Dokumentnummer
NOR30001442