Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 09.06.2001 — BGBl. II Nr. 210/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute09.06.2001 BGBl. II Nr. 210/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vorschaltgeräte-Energieeffizienzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

09.06.2001BGBl. II Nr. 210/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

95/01 Elektrotechnik

Text

Anhang römisch zwei (Paragraph 3, Absatz 3,)

BERECHNUNG DER MAXIMALEN EINGANGSLEISTUNG VON VORSCHALTGERÄT-LAMPE-SCHALTUNGEN BEI GEGEBENEM VORSCHALTGERÄTETYP

Die Energieeffizienz der Vorschaltgerät-Lampe-Schaltung ergibt sich aus der maximalen Eingangsleistung der Schaltung. Diese ist von der Lampenleistung und dem Vorschaltgerätetyp (induktives oder wechselstromversorgtes elektronisches Vorschaltgerät) abhängig; aus diesem Grund werden für jeden Vorschaltgerätetyp und jede Lampenleistung unterschiedliche Werte für die maximalen Eingangsleistung der Vorschaltgerät-Lampe-Schaltung definiert.

Die in diesem Anhang verwendeten Begriffe entsprechen den Begriffsbestimmungen der Österreichischen Bestimmung für die Elektrotechnik ÖVE EN 50294:1998-11 (Anhang römisch sechs).

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2015

Gesetzesnummer

20001354

Dokumentnummer

NOR40018656