Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern in der Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 232/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft im Bundesland Niederösterreich wird ein Kontingent in der Höhe von 70 für die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt. Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft im Bundesland Niederösterreich wird ein Kontingent in der Höhe von 70 für die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt.
Dokumentnummer
NOR40019048