Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 90/2001Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
Das Kuratorium der NÖ Umweltschutzanstalt hat im Umwandlungsbeschluss bei Umwandlung in eine Aktiengesellschaft den ersten Aufsichtsrat und bei Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch die ersten Geschäftsführer der Gesellschaft zu bestellen. Die Mitglieder des ersten Vorstandes beziehungsweise die ersten Geschäftsführer haben die Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021
Dokumentnummer
NOR40020292