Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ortsbewegliche Druckgeräteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 291/2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 239/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 291 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 239 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht, 95/07 Dampfkesselrecht
Beachte
Zum In-Kraft-Treten vgl. § 17 Abs. 1.Zum In-Kraft-Treten vergleiche Paragraph 17, Absatz eins,
Text
Wiederkehrende Prüfung
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz eins,Die wiederkehrende Prüfung von den in § 1 Abs. 2 Z 3 genannten Gefäßen einschließlich ihrer Ventile und sonstiger für die Beförderung benutzter Ausrüstungsteile ist vonDie wiederkehrende Prüfung von den in Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3, genannten Gefäßen einschließlich ihrer Ventile und sonstiger für die Beförderung benutzter Ausrüstungsteile ist von
einer benannten Stelle gemäß Anhang III Teil III Modul 1 odereiner benannten Stelle gemäß Anhang römisch drei Teil römisch drei Modul 1 oder
einer zugelassenen Stelle gemäß Anhang III Teil III Modul 1 odereiner zugelassenen Stelle gemäß Anhang römisch drei Teil römisch drei Modul 1 oder
dem Eigentümer oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten oder des Besitzers unter Überwachung einer benannten Stelle gemäß Anhang III Teil III Modul 2 durchzuführen.dem Eigentümer oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten oder des Besitzers unter Überwachung einer benannten Stelle gemäß Anhang römisch drei Teil römisch drei Modul 2 durchzuführen.
(2)Absatz 2,Die wiederkehrende Prüfung von Tanks einschließlich ihrer Ventile und sonstiger für die Beförderung benutzter Ausrüstungsteile ist von einer benannten Stelle nach dem Verfahren des Anhang III Teil III Modul 1 durchzuführen.Die wiederkehrende Prüfung von Tanks einschließlich ihrer Ventile und sonstiger für die Beförderung benutzter Ausrüstungsteile ist von einer benannten Stelle nach dem Verfahren des Anhang römisch drei Teil römisch drei Modul 1 durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011
Dokumentnummer
NOR40021511