Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flachs- und Hanfverarbeitungsbeihilfenverordnung 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 300/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Muster und Formblätter
§ 11. Für Anträge und Erklärungen sind die von der AMA bereit gestellten Muster und Formblätter zu verwenden. Die Muster und Formblätter haben zusätzlich zu dem in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Inhalt Felder für Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers oder des Erklärenden zu enthalten. Das Formblatt für den Beihilfeantrag hat zusätzlich ein Feld für die Bankverbindung (Name des Kreditinstituts, Bankleitzahl, Kontonummer des Antragstellers bei diesem Institut) aufzuweisen. Paragraph 11, Für Anträge und Erklärungen sind die von der AMA bereit gestellten Muster und Formblätter zu verwenden. Die Muster und Formblätter haben zusätzlich zu dem in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Inhalt Felder für Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers oder des Erklärenden zu enthalten. Das Formblatt für den Beihilfeantrag hat zusätzlich ein Feld für die Bankverbindung (Name des Kreditinstituts, Bankleitzahl, Kontonummer des Antragstellers bei diesem Institut) aufzuweisen.
Dokumentnummer
NOR40090261