Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Trinkwasserverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 304/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 4.Paragraph 4,
Die im Anhang I festgelegten Anforderungen gelten Die im Anhang römisch eins festgelegten Anforderungen gelten
an den Entnahmestellen eines Verteilungsnetzes, die üblicherweise zur Wasserentnahme dienen;
bei Wasser, das in Flaschen oder andere Behältnisse in Verkehr gebracht wird, am Punkt der Abfüllung;
bei in einem Lebensmittelbetrieb verwendeten Wasser an der Stelle der Verwendung des Wassers im Betrieb;
bei Wasser aus Tankfahrzeugen an der Entnahmestelle am Tankfahrzeug.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2015
Dokumentnummer
NOR40021621