Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
01.09.2001 bis 30.09.2007 — BGBl. II Nr. 325/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 401.09.200130.09.2007 BGBl. II Nr. 325/2001 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 258/2007

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einstufung der Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an

Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2001BGBl. II Nr. 325/2001

Außerkrafttretensdatum

30.09.2007aufgehoben durch BGBl. II Nr. 258/2007

Index

64/02 Bundeslehrer

Text

Humanwissenschaften

Paragraph 4, Die Humanwissenschaften umfassen die Ausbildung in den Bereichen

  1. Ziffer eins
    der für eine Lehr- und Unterrichtstätigkeit maßgebenden pädagogischen Erfordernisse, insbesondere Erziehungswissenschaft, Unterrichtswissenschaft, Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Betriebssoziologie, Allgemeine Sonderpädagogik, Religionspädagogik,
  2. Ziffer 2
    des Schulrechts und
  3. Ziffer 3
    der Biologischen Grundlagen der Erziehung bzw. Schulhygiene.
  1. Absatz 2,Im Anwendungsbereich des Paragraph 2, umfassen die für eine Lehr- und Unterrichtstätigkeit maßgebenden pädagogischen Erfordernisse insbesondere auch Betriebssoziologie und Angewandte Berufspädagogik.
  2. Absatz 3,Im Anwendungsbereich des Paragraph 3, zählt zu den Lehrveranstaltungen der Humanwissenschaften insbesondere auch Religionspädagogik.
  3. Absatz 4,Die Humanwissenschaften haben als Studienfachbereich Modelle für die Planung, Realisierung und Reflexion für Erziehung und Unterricht zu bieten. Alle humanwissenschaftlichen Disziplinen haben in einem integrativ konzipierten Studium die Analyse der Strukturen und Bedingungen von Erziehung und Unterricht in der Schule zu ermöglichen und zum Aufbau beruflicher Kompetenzen zu führen.

Schlagworte

Lehrtätigkeit

Gesetzesnummer

20001495

Dokumentnummer

NOR40021794