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Art. 29

Fassungen
ab 11.09.2001 — BGBl. III Nr. 169/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 29 heute11.09.2001 BGBl. III Nr. 169/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2001,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 29

Inkrafttretensdatum

11.09.2001BGBl. III Nr. 169/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

Kapitel 6
Tagungen der Vertragsparteien

Artikel 29

Vorbereitungstagung

  1. Absatz eins,Eine Vorbereitungstagung der Vertragsparteien findet spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens statt.
  2. Absatz 2,Auf dieser Tagung wird von den Vertragsparteien
    1. Litera i
      der Zeitpunkt für die in Artikel 30 bezeichnete erste Überprüfungstagung festgelegt. Diese Überprüfungstagung findet so bald wie möglich statt, spätestens jedoch dreißig Monate nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens;
    2. Sub-Litera, i, i
      eine Geschäftsordnung und Finanzregeln ausgearbeitet und durch Konsens angenommen;
    3. iii
      insbesondere und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung folgendes festgelegt:
      1. Litera a
        Richtlinien hinsichtlich Form und Gliederung der nach Artikel 32 vorzulegenden Staatenberichte;
      2. Litera b
        der Zeitpunkt für die Vorlage der Berichte;
      3. Litera c
        das Verfahren zur Überprüfung der Berichte.
  3. Absatz 3,Jeder Staat und jede regionale Organisation mit Integrations- oder anderem Charakter, die dieses Übereinkommen ratifizieren, annehmen, genehmigen, ihm beitreten oder es bestätigen und für die dieses Übereinkommen noch nicht in Kraft ist, dürfen an der Vorbereitungstagung teilnehmen, als ob sie Vertragspartei dieses Übereinkommens wären.

Schlagworte

Integrationscharakter

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2016

Gesetzesnummer

20001543

Dokumentnummer

NOR40023609