Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 215/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 215 aus 2001,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
ARTIKEL SECHS
SCHADENERSATZFORDERUNGEN
Alle nichtvertraglichen Schadenersatzforderungen, die aus Tätigkeiten der Truppen oder des Gastgeberstaates im Zusammenhang mit diesem MOU entstehen, werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels VIII des NATO-SOFA gelöst.Alle nichtvertraglichen Schadenersatzforderungen, die aus Tätigkeiten der Truppen oder des Gastgeberstaates im Zusammenhang mit diesem MOU entstehen, werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels römisch acht des NATO-SOFA gelöst.
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Dokumentnummer
NOR40023887