Norm Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger× ▾ ‹›Gliederung Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger Fassungen (Gesetz) ab 25.08.2001 — BGBl. III Nr. 199/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.08.2001 BGBl. III Nr. 199/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr Art. 1