Norm Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger× ▾ ‹›Gliederung Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger Kundmachung BGBl. III Nr. 199/2001 · 24.08.2001▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 199/2001 24.08.2001 199. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1