Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kuba)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 203/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 203 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 24Artikel 24
Index
29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Text
Artikel 24
(1)Absatz eins,Dieser Vertrag tritt 90 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
(2)Absatz 2,Dieser Vertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag auf diplomatischem Weg kündigt; in diesem Fall tritt der Vertrag ein Jahr nach Einlangen der Kündigung außer Kraft.
GESCHEHEN zu Wien am 14. Oktober 1999 in zwei Urschriften in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Dokumentnummer
NOR40024175