Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 216/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2001,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Artikel 19
(1)Absatz eins,Diese Charta tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem fünf Mitgliedstaaten des Europarats nach Artikel 18 ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch die Charta gebunden zu sein.
(2)Absatz 2,Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch die Charta gebunden zu sein, tritt sie am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016
Dokumentnummer
NOR40024194