Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
01.10.2001 bis 30.06.2006 — BGBl. II Nr. 354/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.10.200130.06.2006 BGBl. II Nr. 354/2001 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von

Erlösminderungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.10.2001BGBl. II Nr. 354/2001

Außerkrafttretensdatum

30.06.2006

Index

58/02 Energierecht

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 11, Absatz 2,

Text

Anwendungsbereich

Paragraph eins, (1) Diese Verordnung hat die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zum Gegenstand, die zur Abdeckung von Erlösminderungen dienen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen.

  1. Absatz 2,Die Regelung über die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen für sonstige Erlösminderungen, die im Zusammenhang mit der Marktöffnung entstanden sind und deren Zulässigkeit gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag durch Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2001, Zchn. SG(2001)D/290567, festgestellt wurde, bleibt einer gesonderten Verordnung vorbehalten.

Gesetzesnummer

20001596

Dokumentnummer

NOR40024273