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§ 65 WG 2001

Fassungen
01.12.2002 bis 31.12.2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 6501.12.200231.12.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 137/2003
§ 6522.12.200130.11.2002 BGBl. I Nr. 146/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wehrgesetz 2001

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2003,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 65

Inkrafttretensdatum

01.12.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 137/2003

Abkürzung

WG 2001

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Nachhollaufbahn

Paragraph 65, (1) Weibliche Bundesbedienstete im Planstellenbereich des Bundesministers für Landesverteidigung, die diesem Planstellenbereich bereits vor dem 1. Jänner 1998 angehört haben, können sich bis zum Ablauf des 31. Dezember 1998 auch zu einer Nachhollaufbahn zur fachlichen Vorbereitung und Erlangung der Eignung für eine Verwendung im Militärischen Dienst beim Heerespersonalamt freiwillig melden. Diese Nachhollaufbahn ist in Form von Ausbildungsdiensten zu absolvieren. Bei der Annahme ist auch die jeweilige Gesamtdauer dieser Nachhollaufbahn im Ausmaß von mindestens sechs und höchstens 18 Monaten unter Bedachtnahme auf die bisherige dienstliche Verwendung und Ausbildung sowie auf die angestrebte militärische Verwendung der Betroffenen festzulegen. Die Dauer der einzelnen Ausbildungsdienste ist nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen anlässlich der Einberufung zu bestimmen.

  1. Absatz 2,Während Ausbildungsdiensten im Rahmen der Nachhollaufbahn kommt eine Dienstfreistellung nur als Anerkennung für besondere dienstliche Leistungen oder in dringenden Fällen in Betracht. Für diese Ausbildungsdienste gilt die Altersgrenze von 40 Jahren für die Leistung eines Ausbildungsdienstes nicht. Ein derartiger Ausbildungsdienst endet mit Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz 1979.

Gesetzesnummer

20001612

Dokumentnummer

NOR40032941