Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 382/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002 (§ 6)Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002 (Paragraph 6,)
Text
§ 3.Paragraph 3,
Wird eine Tätigkeit teils nichtselbständig, teils selbständig ausgeübt und werden bei der selbständig ausgeübten Tätigkeit Betriebsausgaben geltend gemacht, können Pauschbeträge im Sinne dieser Verordnung nicht in Anspruch genommen werden.
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2019
Dokumentnummer
NOR40024653