Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amtssitz - Internationale Kommission zum Schutz der Donau (Internationale Kommission)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 227/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 227 aus 2001,
Typ
Vertrag – Internationale Kommission
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 13
Sozialversicherung
(1)Absatz eins,Die Kommission und die Angestellten der Kommission sind von allen Pflichtbeiträgen an die Sozialversicherungseinrichtungen der Republik Österreich befreit.
(2)Absatz 2,Die Angestellten der Kommission haben das Recht, jedem einzelnen Zweig der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung beizutreten. Diese Versicherung hat die gleichen Rechtswirkungen wie eine Pflichtversicherung.
(3)Absatz 3,Die Angestellten der Kommission können das Recht nach Absatz 2 binnen drei Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Abkommens oder binnen drei Monaten nach dem Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Kommission durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung geltend machen.
(4)Absatz 4,Die Versicherung nach Absatz 2 beginnt in dem gewählten Zweig mit dem Beginn der Beschäftigung bei der Kommission, wenn die Erklärung binnen sieben Tagen nach In-Kraft-Treten dieses Abkommens oder nach Beginn der Beschäftigung abgegeben wird, sonst mit dem der Abgabe der Erklärung nächstfolgenden Tag.
(5)Absatz 5,Die Versicherung endet mit dem Ende der Beschäftigung bei der Kommission.
(6)Absatz 6,Die Angestellten der Kommission haben für die Dauer der Versicherung die Beiträge zur Gänze an die Wiener Gebietskrankenkasse zu entrichten.
(7)Absatz 7,Die nach Absatz 3 von Angestellten der Kommission abzugebenden Erklärungen werden vom Sekretariat an die Wiener Gebietskrankenkasse übermittelt. Das Sekretariat erteilt der Wiener Gebietskrankenkasse auf Ersuchen die für die Durchführung der Versicherung erforderlichen Auskünfte.
Schlagworte
Krankenversicherung, Unfallversicherung
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2015
Dokumentnummer
NOR40024681