Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 379/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften in den Gletscherregionen und deren Einzugsbereich ein Kontingent in der Höhe von 860 festgelegt, das auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften in den Gletscherregionen und deren Einzugsbereich ein Kontingent in der Höhe von 860 festgelegt, das auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Kärnten: ................................................... 10
Salzburg: .................................................. 50
Tirol: ..................................................... 800
Dokumentnummer
NOR40024705