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Anl. 1

Fassungen
ab 01.12.2001 — BGBl. III Nr. 232/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.12.2001 BGBl. III Nr. 232/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Kuba)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 232 aus 2001,

Typ

Vertrag – Kuba

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.12.2001BGBl. III Nr. 232/2001

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

PROTOKOLL

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die Förderung und den Schutz von Investitionen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten zusätzlich folgende Bestimmungen vereinbart, die als Bestandteil des genannten Abkommens zu betrachten sind:

Zu Artikel 1 Absatz 2:

Damit Rechte auf Grund eines Vertrages oder Forderungen aus einem Vertrag als Investitionen nach diesem Abkommen gelten, müssen sie die Merkmale einer Investition aufweisen.

Zu Artikel 11:

Für den Fall, daß beide Vertragsparteien Mitglieder des am 18. März 1965 in Washington zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten 2) („ICSID Konvention“) sind, werden Streitigkeiten gemäß Artikel 11 dieses Abkommens zwischen den an der Streitigkeit beteiligten Vertragsparteien einem Streitbeilegungsverfahren nach dieser Konvention unterzogen, sofern die Streitparteien nichts anderes bestimmen. Jede Vertragspartei erklärt hiermit ihre Zustimmung zu einem solchen Verfahren.

Zu Artikel 12 Absatz 3:

Es wird davon ausgegangen, daß Artikel 12 Absatz 3 dieses Abkommens nicht zu Parallelverfahren führt.

___________

2) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 357 aus 1971,

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20001630

Dokumentnummer

NOR40024869